Rechtsprechung
KG, 29.08.2005 - 16 U 113/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fristlose Kündigung eines Bankdarlehens aus wichtigem Grund bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden; Vermögensgefährdung im Rahmen einer Kreditgewährung; Personenidentität zwischen Erbbaurechtsinhaber und Gewerbetreibendem
- Judicialis
AGB-Banken § 19; ; BGB § 242
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGB-Banken § 19; BGB § 242
Unzulässige fristlose Kündigung eines Bankdarlehens aus wichtigem Grund, wenn der Kunde trotz Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse weiterhin pünktlich tilgt und die Forderungen insolvenzgesichert sind - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- IWW (Kurzinformation)
Bankdarlehen - Bank darf bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage nicht in jedem Fall kündigen
- IWW (Kurzinformation)
Finanzierung - Bank kündigt Darlehen oft zu Unrecht fristlos
- IWW (Kurzinformation)
Finanzierung - Bankdarlehen zu Unrecht fristlos gekündigt
- IWW (Kurzinformation)
Bankdarlehen zu Unrecht fristlos gekündigt
- IWW (Kurzinformation)
Finanzierung - Bankdarlehen zu Unrecht fristlos gekündigt
- IWW (Kurzinformation)
Praxis-Darlehen - Wann dürfen Banken nicht kündigen?
- advogarant.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung von Darlehen wegen Vermögensverschlechterung
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Unzulässige Kreditkündigung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.07.2003 - 8 O 577/01
- KG, 29.08.2005 - 16 U 113/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.03.1981 - III ZR 115/80
Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines Darlehensvertrages
Auszug aus KG, 29.08.2005 - 16 U 113/03
Für die Frage der Berechtigung zur fristlosen Kündigung ist jedoch stets eine Gesamtwürdigung der besonderen Umstände des einzelnen Falles und eine Abwägung der Interessen beider Vertragsteile vorzunehmen (vgl. BGH NJW 1981, 1666;… Schwintowski, Bankrecht, 2. Aufl. § 14 Rdnr. 279).